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Für Pensionist:innen

Auswandern in der Pension. Endlich Zeit für dein Sonnenleben.

Du hast lang genug gearbeitet. Jetzt geht’s um Wärme, Ruhe und ein Leben, das sich nach dir richtet. Wir zeigen dir, was du vorher klären musst, damit deine Pension, deine Versicherung und dein Wohnsitz sauber geregelt sind.

🌅
🏖️Winter im Süden
💶Pension im Ausland
Gut zu wissen

Die Zahlen

2025 hat Österreich 59.652 Pensionen an österreichische Staatsbürger:innen im Ausland überwiesen. Die meisten gingen nach Deutschland (37.808) und in die Schweiz (6.694). Danach folgen die USA, die Türkei, Australien und Italien.

Das klärst du vor dem Umzug

  • Pension ins Ausland überweisen lassen
  • Lebensbestätigung für die Pensionsversicherung
  • Krankenversicherung: EU-Land oder Drittstaat
  • Steuern: wo du künftig steuerpflichtig bist
  • Hauptwohnsitz in Österreich abmelden oder behalten
  • Visum für Pensionist:innen im Zielland
  • Flugverbindungen und Nähe zur Familie
  • Testphase: erst überwintern, dann umziehen
Ländervergleich

29 Länder für deine Pension im Vergleich

Visum, Mindestpension, Budget, Krankenversicherung und Abkommen mit Österreich auf einen Blick. Tippe auf ein Land für den ganzen Guide. Stand: November 2026.

Kurz erklärt:
DBA heißt Doppelbesteuerungsabkommen. Es legt fest, welches Land deine Pension besteuert, damit du nicht doppelt zahlst. Ohne DBA können Österreich und dein neues Land beide Steuer verlangen.
SV-Abkommen heißt Sozialversicherungsabkommen. Es regelt, ob deine Versicherungszeiten zusammengezählt werden und wie du krankenversichert bist.
S1 ist das EU-Formular, mit dem die ÖGK deine Krankenversicherung im neuen EU-Land übernimmt. EKVK ist die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner e-card.
Mehr dazu unter Steuern und Krankenversicherung.
LandVisum für Pensionist:innenMindestpensionBudget SingleKrankenversicherungSV-Abkommen (Versicherung)DBA (Steuer)Flug ab Wien
Argentinien
Lateinamerika
Residencia temporaria Pensionadoab 1.090 €rund 1.250 €
ohne Miete 780 €
privat nötigneinab 2027ab ca. 16 h, kein Nonstop
Australien
Ozeanien
Kein Pensionsvisumkein Wegrund 2.800 €
ohne Miete 1.150 €
privat nötigja, nur Pensionjaca. 21 bis 24 h, kein Direktflug
Bali (Indonesien)
Asien
E33F oder E33E Lansia (Pensions-KITAS)ca. 2.680 €
ab 55
rund 1.000 €
ohne Miete 500 €
privat nötigneinjaab ca. 17 h, kein Direktflug
Brasilien
Lateinamerika
VITEM XIV Pension (aposentado)ab 1.790 €rund 950 €
ohne Miete 545 €
privat nötigja, nur Pension (seit 1.3.2026)jaca. 15 h, nur mit Umstieg
Costa Rica
Lateinamerika
Pensionadoca. 890 €rund 1.750 €
ohne Miete 900 €
privat nötigneinneinab ca. 14 h, kein Direktflug
Deutschland
EU
Kein Visum (EU)keinerund 2.400 €
ohne Miete 1.161 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 1 h nonstop
Dubai (VAE)
Naher Osten
Retirement Visaab 3.660 €
ab 55
rund 2.400 €
ohne Miete 1.030 €
privat nötigneinjaca. 5:45 h nonstop
Georgien
Europa (nicht EU)
Visumfreies Jahr (kein eigenes Pensionsvisum)siehe Guiderund 1.000 €
ohne Miete 590 €
privat nötigneinjaca. 3,5 h nonstop
Griechenland
EU
Kein Visum (EU)keinerund 1.400 €
ohne Miete 837 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 2 bis 2,5 h nonstop
Italien
EU
Kein Visum (EU)keinerund 1.750 €
ohne Miete 914 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 1,5 h nonstop
Kanada
Nordamerika
Kein Pensionsvisumkein Wegrund 2.450 €
ohne Miete 1.005 €
privat nötigja, nur Pensionjaca. 9 h nonstop
Kolumbien
Lateinamerika
M Pensionadoab 1.480 €rund 1.350 €
ohne Miete 760 €
privat nötigneinneinab ca. 15 h, kein Nonstop
Kroatien
EU
Kein Visum (EU)keinerund 1.400 €
ohne Miete 815 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 1 h
Malaysia
Asien
MM2H Silversiehe Guiderund 850 €
ohne Miete 520 €
privat nötigneinjaca. 15 bis 17 h mit Umstieg
Malta
EU
Kein Visum (EU)
Steuerprogramm MRP möglich
keinerund 2.000 €
ohne Miete 943 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 2 h 20 min nonstop
Mexiko
Lateinamerika
Residente permanente (Jubilado/Pensionado)ab 4.560 €
Residente temporal
rund 1.400 €
ohne Miete 700 €
privat nötigneinjaab ca. 17 h, kein Nonstop
Neuseeland
Ozeanien
Temporary Retirement Visitorab 2.525 €
ab 66
rund 2.000 €
ohne Miete 935 €
privat nötigneinjaab ca. 24 h, 1 bis 2 Umstiege
Panama
Lateinamerika
Pensionado (Jubilado)ab 895 €rund 1.630 €
ohne Miete 765 €
privat nötigneinneinmit Umstieg, kein Direktflug
Paraguay
Lateinamerika
Residencia temporal, danach permanentesiehe Guiderund 850 €
ohne Miete 500 €
privat nötigneinneinmit Umstieg, kein Direktflug
Philippinen
Asien
SRRV Classicca. 710 €
plus 15.000 USD Einlage, ab 50
rund 750 €
ohne Miete 487 €
privat nötigja, nur Pension und Unfalljaca. 17 h, 1 Umstieg
Portugal
EU
Kein Visum (EU)keinerund 1.900 €
ohne Miete 805 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 3,5 bis 4 h nonstop
Schweiz
Europa (nicht EU)
Kein Visum (FZA)keinerund 3.760 €
ohne Miete 1.770 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (FZA, EU-Regeln)jaca. 1 h 25 min nonstop
Spanien
EU
Kein Visum (EU)keinerund 1.700 €
ohne Miete 764 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 2 h 45 min nonstop
Thailand
Asien
Non-Immigrant O-A (Long Stay)ab 1.730 €
ab 50
rund 950 €
ohne Miete 640 €
privat nötigneinjaca. 10 bis 11 h nonstop, sonst mit Umstieg
Türkei
Europa (nicht EU)
Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis (Kısa Dönem İkamet)siehe Guiderund 1.050 €
ohne Miete 606 €
Abkommen, e-card gilt nichtja (Kranken, Unfall, Pension)jaca. 2,5 bis 3 h nonstop
USA
Nordamerika
Kein Pensionsvisumkein Wegrund 2.500 €
ohne Miete 1.290 €
privat nötigja, nur Pensionjaca. 9 bis 10 h nonstop
Uruguay
Lateinamerika
Pensionist:innen-Residencia (Ley 16.340)ca. 1.340 €
plus Wohnung ab 100.000 USD oder Anleihen
rund 1.400 €
ohne Miete 870 €
privat nötigja, nur Pensionneinab ca. 18 h, kein Nonstop
Vietnam
Asien
Kein Pensionsvisumkein Wegrund 750 €
ohne Miete 390 €
privat nötigneinjamit Umstieg, kein Direktflug
Zypern
EU
Kein Visum (EU)keinerund 1.500 €
ohne Miete 930 €
e-card/EKVK, S1, Pflegegeldja (EU-Recht)jaca. 3 h nonstop

Budget Single: rund-Wert aus dem Länder-Guide für eine Person mit Miete in der Hauptstadt der Expats, meist ohne Krankenversicherung. SV-Abkommen: Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. DBA: Doppelbesteuerungsabkommen. In EU und Schweiz gilt EU-Recht. Grenzen in USD grob mit 1 € ≈ 1,12 USD umgerechnet.

Top-Listen

Die besten Länder für deine Pension

Nach Zahlen sortiert, nicht nach Bauchgefühl. Alle Werte stammen aus unseren Länder-Guides.

💶

Am günstigsten leben

  1. PhilippinenBudget rund 750 € im Monat
  2. MalaysiaBudget rund 850 € im Monat
  3. ParaguayBudget rund 850 € im Monat
  4. ThailandBudget rund 950 € im Monat
  5. BrasilienBudget rund 950 € im Monat
🇪🇺

Günstig mit e-card-Schutz

  1. Griechenlandrund 1.400 €, S1 und Pflegegeld
  2. Kroatienrund 1.400 €, S1 und Pflegegeld
  3. Zypernrund 1.500 €, S1 und Pflegegeld
  4. Spanienrund 1.700 €, S1 und Pflegegeld
  5. Italienrund 1.750 €, S1 und Pflegegeld
✈️

Kurzer Flug nach Wien

  1. Kroatienca. 1 h
  2. Deutschlandca. 1 h nonstop
  3. Schweizca. 1 h 25 min nonstop
  4. Italienca. 1,5 h nonstop
  5. Griechenlandca. 2 bis 2,5 h nonstop
📄

Niedrige Visum-Grenze

  1. PhilippinenPensionsvisum ca. 710 € im Monat, plus 15.000 USD Einlage
  2. Costa RicaPensionsvisum ca. 890 € im Monat
  3. PanamaPensionsvisum ab 895 € im Monat
  4. ArgentinienPensionsvisum ab 1.090 € im Monat
  5. UruguayPensionsvisum ca. 1.340 € im Monat, plus Wohnung ab 100.000 USD oder Anleihen

Nur Drittstaaten mit fixer Grenze.

🤝

Drittstaaten mit Steuer- und Sozialabkommen

  1. TürkeiSV-Abkommen ja (Kranken, Unfall, Pension), DBA ja
  2. PhilippinenSV-Abkommen ja, nur Pension und Unfall, DBA ja
  3. BrasilienSV-Abkommen ja, nur Pension (seit 1.3.2026), DBA ja

Beide Abkommen machen Pension und Steuern einfacher.

⚠️

Achtung: kein Doppelbesteuerungsabkommen

  • Costa RicaDBA: nein. Lass deine Pension steuerlich prüfen
  • PanamaDBA: nein. Lass deine Pension steuerlich prüfen
  • KolumbienDBA: nein. Lass deine Pension steuerlich prüfen
  • ArgentinienDBA: ab 2027. Lass deine Pension steuerlich prüfen
  • UruguayDBA: nein. Lass deine Pension steuerlich prüfen
  • ParaguayDBA: nein. Lass deine Pension steuerlich prüfen
Pensions-Rechner

Reicht meine Pension für das Ausland?

Gib deine Netto-Pension und dein Alter ein. Du siehst sofort, wo deine Pension für das Visum reicht und wie weit sie im Alltag kommt.

Passt

    Knapp

      Passt nicht

        Passt: Visum möglich und deine Pension deckt das Budget. Knapp: bis 15 % unter dem Budget. Richtwerte aus unseren Länder-Guides, Stand November 2026. Budget heißt: rund-Wert für eine Person mit Miete, meist ohne Krankenversicherung. Grenzen in USD sind grob mit 1 € ≈ 1,12 USD umgerechnet (ca.). Prüfe vor deinem Antrag die aktuellen Beträge im Länder-Guide.

        Pension ins Ausland

        So zahlt die PVA deine Pension ins Ausland

        Deine österreichische Pension bekommst du auch, wenn du im Ausland lebst. Wichtig sind das richtige Konto, die jährliche Lebensbestätigung und deine Meldepflichten. Stand: November 2026.

        Auszahlung und Konto

        • Die PVA zahlt die Pension im Nachhinein, am 1. des Folgemonats. Fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist das Geld am letzten Werktag davor da.
        • Die Pension geht per Überweisung über die Deutsche Post AG auf ein Konto deiner Wahl, in Österreich oder im Ausland.
        • Überweisungen sind in fast alle Länder möglich. Ausgenommen sind Länder mit Zahlungsembargo. Schecks gibt es nicht.
        • Das Konto muss auf dich lauten. Ein Gemeinschaftskonto ist möglich.
        • Willst du das Konto wechseln, meldest du das der PVA vorher.

        Kosten und Währung

        Die PVA nennt keine eigenen Gebühren für Auslandsüberweisungen. Spesen kann aber deine Bank verrechnen, vor allem bei einem Konto außerhalb des Euro-Raums oder in einer anderen Währung. Frag deine Bank vorher, was ein Zahlungseingang aus Österreich kostet und zu welchem Kurs sie umrechnet.

        Viele Pensionist:innen behalten zuerst ihr österreichisches Konto. Dann kommt die Pension wie gewohnt an und du überweist selbst, wenn du Geld vor Ort brauchst.

        Die jährliche Lebensbestätigung

        Lebst du im Ausland, musst du der PVA einmal im Jahr bestätigen, dass du lebst. Sonst stoppt die Zahlung.

        1. Jänner: Die PVA schickt dir das Formular mit der Mitteilung zur Pensionsanpassung. Hast du bis Ende Februar nichts bekommen, druckst du das Formular selbst von pv.at aus. Es gibt es in mehreren Sprachen.
        2. Unterschreiben: Du unterschreibst persönlich.
        3. Bestätigen lassen: Eine amtliche Stelle beglaubigt deine Unterschrift. Das sind zum Beispiel Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft, Polizei, Gericht, ein Sozialversicherungsträger, die österreichische Botschaft oder ein Konsulat oder ein Notar.
        4. Abschicken: Du schickst die Bestätigung per Post oder E-Mail an deine PVA-Landesstelle. Einmal reicht, nicht doppelt.
        5. Frist: Schick sie sofort, spätestens bis Mitte Juni. Kommt sie zu spät, stellt die PVA die Pension vorübergehend ein.
        Digital statt Papier: Seit Jänner 2025 testet die PVA einen digitalen Lebensnachweis für eine ausgewählte Gruppe. Wer dabei ist, bekommt einen Brief mit persönlichem QR-Code. Du brauchst ein Smartphone oder Tablet und deinen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Die Identifikation läuft über die Website oder die App POS Self-Ident mit Ausweis-Scan und kurzem Video. Die ID Austria wird dafür laut PVA nicht verwendet. Klappt es nicht, schickst du das beglaubigte Papierformular.
        • Keine jährliche Lebensbestätigung brauchst du, wenn du in Deutschland lebst und die Pension nach Deutschland geht.
        • Auch in Kroatien entfällt sie, wenn du eine österreichische und eine kroatische Pension beziehst und die österreichische Pension nicht auf ein österreichisches Konto geht.
        • Für Serbien, Bosnien und Herzegowina und Tschechien gilt 2026 noch die Pflicht. Ab 2027 entfällt sie dort für Personen mit Pension aus beiden Staaten.
        • Jede Adressänderung und jede Änderung, die deine Pension betrifft, meldest du der PVA innerhalb von 2 Wochen. Zu viel gezahltes Geld musst du sonst zurückzahlen.
        Ausgleichszulage

        Die Ausgleichszulage gibt es nur in Österreich

        Die Ausgleichszulage hebt eine kleine Pension auf einen Mindestbetrag. Sie ist an deinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gebunden. Das gilt auch, wenn du in ein EU-Land ziehst.

        Die Regel

        Die Ausgleichszulage und der Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus setzen voraus, dass du deinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast. Das gilt auch für Angehörige, die mitberücksichtigt werden.

        Innerhalb der EU wird die Ausgleichszulage nicht exportiert. Sie ist eine beitragsunabhängige Sonderleistung. Der EuGH hat das am 29. April 2004 bestätigt (Rs. C-160/02).

        Die Richtsätze 2026 liegen bei 1.308,39 € für Alleinstehende und 2.064,12 € für Ehepaare.

        Was das für dich heißt

        • Ziehst du ins Ausland, fällt die Ausgleichszulage weg. Deine eigentliche Pension bekommst du weiter.
        • Laut Arbeiterkammer kann die Zulage schon wegfallen, wenn du im Kalenderjahr insgesamt mehr als 8 Wochen im Ausland bist.
        • Jeden Auslandsaufenthalt musst du der PVA melden.
        • Kommst du zurück nach Österreich, kannst du die Ausgleichszulage neu beantragen.
        • Rechne dein Budget im Ausland nur mit der Pension ohne Zulage.
        Tipp: Beziehst du eine Ausgleichszulage, ist Überwintern heikel. Sprich vor einem längeren Aufenthalt mit der PVA, wie lange du weg sein kannst, ohne die Zulage zu verlieren.
        Pflegegeld

        Pflegegeld im Ausland: nur EU, EWR und Schweiz

        Grundsätzlich setzt das Pflegegeld deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich voraus. In der EU, im EWR und in der Schweiz ist eine Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In Drittstaaten nicht.

        🇪🇺

        EU, EWR, Schweiz

        Das Pflegegeld gilt nach EU-Recht als Geldleistung bei Krankheit. Es zahlt der Staat, der für deine Krankenversicherung zuständig ist. Beziehst du nur eine österreichische Pension und bist über Österreich versichert, kann Österreich zahlen.

        ⚖️

        Pension aus zwei Staaten

        Beziehst du auch eine Pension aus deinem Wohnland, ist meist dieses Land zuständig. Der OGH hat das 2014 für eine Person in der Schweiz mit Pension aus beiden Ländern entschieden (10 ObS 96/14m).

        🌏

        Drittstaaten

        In Länder außerhalb von EU, EWR und Schweiz wird kein Pflegegeld gezahlt. Das gilt auch, wenn du krankheitsbedingt nicht zurückreisen kannst (OGH 10 ObS 191/13f, Thailand).

        • Voraussetzung ist ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat, der voraussichtlich mindestens 6 Monate dauert.
        • Stufe 1 beträgt 2026 monatlich 206,20 €, Stufe 7 monatlich 2.214,80 €.
        • Hast du schon Pflegegeld, meldest du der PVA den Umzug vorher. Sie prüft, ob die Zahlung weiterläuft.
        • Ziehst du in einen Drittstaat, plan die Pflege im Alter ohne Pflegegeld. Das ist oft ein Grund, warum Pensionist:innen später zurückkommen.
        Krankenversicherung

        Krankenversicherung als Pensionist:in im Ausland

        Die gesetzliche Krankenversicherung hängt an deinem Wohnsitz. Wenn du auswanderst, bist du nicht automatisch weiter bei der ÖGK versichert. Es kommt darauf an, wohin du ziehst.

        EU, EWR, Schweiz: Formular S1

        • Beziehst du nur eine österreichische Pension, bleibt Österreich zuständig. Der Krankenversicherungsbeitrag von 6 % wird weiter von deiner Pension abgezogen.
        • Du meldest den Umzug schriftlich der PVA. Sie informiert die ÖGK. Die ÖGK schickt dir einen Antrag und stellt dann die Anspruchsbescheinigung aus, das EU-Formular S1.
        • Mit dem S1 meldest du dich bei einer Krankenkasse in deinem Wohnland an. Sie behandelt dich nach den Regeln vor Ort. Die Kosten trägt Österreich.
        • Deine e-card bleibt gültig. Du kannst dich auch bei Besuchen in Österreich behandeln lassen.
        • Beziehst du auch eine Pension aus deinem Wohnland, bist du meist dort versichert.
        • Angehörige wenden sich direkt an die Krankenkasse im Wohnland.

        Drittstaat

        • Mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei gibt es Abkommen mit Regeln zur Krankenversicherung. Der Beitrag läuft weiter, die e-card gilt aber nicht mehr. Für Behandlungen in Österreich holst du dir bei der ÖGK einen Ersatzbeleg.
        • In allen anderen Drittstaaten endet deine gesetzliche Krankenversicherung. Es wird kein Beitrag mehr abgezogen. Du hast keine e-card und keine Leistungen in Österreich.
        • Du brauchst eine private internationale Krankenversicherung. Hol dir Angebote vor dem Umzug ein. Ab 60 sind Beiträge hoch und manche Anbieter nehmen keine Neukund:innen mehr.
        • Achte darauf, dass die Versicherung auch Behandlungen bei Besuchen in Österreich zahlt.
        Selbstversicherung bei der ÖGK: Sie setzt einen Wohnsitz in Österreich voraus. Sie kostet 2026 voll 565,25 € im Monat. Bei geringem Einkommen kannst du eine Herabsetzung beantragen. Sachleistungen gibt es meist erst nach 6 Monaten Wartezeit, außer du warst direkt davor versichert. Hast du dich ganz abgemeldet, ist sie für dich meist keine Option. Lass dich von der ÖGK beraten, bevor du dich darauf verlässt.

        Behältst du deinen Hauptwohnsitz in Österreich und lebst nur einen Teil des Jahres im Ausland, meldest du Aufenthalte ab 2 Monaten der PVA. Sie prüft, ob dein Lebensmittelpunkt in Österreich bleibt. Wenn ja, bleibst du voll versichert und deine e-card gilt weiter. Auskunft gibt die ÖGK unter +43 5 0766-503440.

        Steuern

        Wer besteuert deine Pension im Ausland?

        Das hängt von zwei Fragen ab: Hast du noch einen Wohnsitz in Österreich? Und was sagt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit deinem neuen Land?

        Unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig

        Unbeschränkt steuerpflichtig bist du mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Dann versteuert Österreich grundsätzlich dein gesamtes Einkommen. Ein Wohnsitz kann auch eine Wohnung sein, die du behältst und jederzeit nutzen kannst.

        Beschränkt steuerpflichtig bist du ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, also wenn du nicht länger als 6 Monate hier bist. Dann versteuert Österreich nur österreichische Einkünfte, zum Beispiel deine Pension. Die PVA zieht die Lohnsteuer weiter ab. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag gibt es dann nicht.

        Bei der Veranlagung rechnet das Finanzamt dir einen fixen Betrag zum Einkommen dazu. 2026 sind das 11.077 € (§ 102 Abs. 3 EStG). So fällt die Pension nicht in die steuerfreie Stufe.

        Die Rolle des DBA

        Ein DBA sorgt dafür, dass deine Pension nur einmal besteuert wird. In den meisten österreichischen DBA hat das Wohnsitzland das Besteuerungsrecht für Pensionen. Für Sozialversicherungspensionen gibt es oft Sonderregeln. Prüf daher das DBA mit deinem Land.

        Bei Pensionen aus dem öffentlichen Dienst, etwa als Beamt:in, besteuert meist der Kassenstaat. Das ist der Staat, aus dem die Pension kommt, also Österreich.

        Gibt das DBA deinem Wohnland das Besteuerungsrecht, brauchst du eine Ansässigkeitsbescheinigung. Die Steuerbehörde im Wohnland bestätigt sie auf dem Formular ZS-QU1. Du schickst sie an die PVA. Erst dann stellt die PVA die Pension in Österreich steuerfrei.

        EU- und EWR-Bürger:innen können sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen, wenn ihr Einkommen hauptsächlich aus Österreich kommt. Den Antrag stellst du beim Finanzamt für vergangene Jahre.

        • Die Liste aller österreichischen DBA findest du auf bmf.gv.at.
        • Gibt es kein DBA, können beide Staaten besteuern. Lass das vor dem Umzug prüfen.
        • Viele Länder behandeln dich ab 183 Tagen im Jahr als steuerlich ansässig. Prüf die Regel deines Ziellands.

        Allgemeine Info, keine Steuerberatung. Lass deinen Fall vor dem Umzug von einer Steuerberatung prüfen.

        Überwintern oder auswandern

        Hauptwohnsitz behalten oder abmelden?

        Viele Pensionist:innen verbringen nur den Winter im Süden. Das ist rechtlich etwas anderes als Auswandern. Entscheide bewusst, wo dein Lebensmittelpunkt ist.

        Überwintern mit Hauptwohnsitz in Österreich

        • Du bleibst gemeldet und meist unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich.
        • Deine Krankenversicherung läuft weiter, wenn dein Lebensmittelpunkt in Österreich bleibt. Aufenthalte ab 2 Monaten meldest du der PVA.
        • In der EU nutzt du die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner e-card. Für Drittstaaten brauchst du eine private Reiseversicherung. Prüf, wie lange sie am Stück gilt.
        • Pflegegeld bleibt bei kurzen Aufenthalten im Ausland erhalten.
        • Die Ausgleichszulage ist schon bei mehr als 8 Wochen im Ausland pro Jahr gefährdet.
        • Bleibst du 183 Tage oder mehr im Gastland, kann es dich als steuerlich ansässig sehen.

        Auswandern mit Abmeldung

        • Du meldest deinen Hauptwohnsitz in Österreich ab und lebst im neuen Land.
        • Ohne Wohnsitz in Österreich bist du beschränkt steuerpflichtig. Das DBA entscheidet, wer die Pension besteuert.
        • In der EU läuft die Krankenversicherung über das Formular S1. In den meisten Drittstaaten endet sie.
        • Die Ausgleichszulage fällt weg. Pflegegeld gibt es nur in EU, EWR und Schweiz.
        • Du schickst jedes Jahr die Lebensbestätigung an die PVA.
        Pragmatisch: die Testphase. Behalte im ersten Jahr deinen Hauptwohnsitz und deine Wohnung in Österreich. Verbring einen Winter von 3–5 Monaten im Wunschland. Melde den Aufenthalt der PVA. Schreib mit, was du wirklich ausgibst, wie die Ärzt:innen vor Ort sind und wie oft du Heimweh hast. Erst danach entscheidest du, ob du dich abmeldest.
        Zeitplan

        Dein Fahrplan für den Umzug in der Pension

        Mit einem Jahr Vorlauf vermeidest du Lücken bei Pension, Versicherung und Steuer.

        1. 12 Monate vorher: Land wählen und klären, ob es in der EU, im EWR, in der Schweiz oder ein Drittstaat ist. Prüf, ob es ein DBA und ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich gibt. Wenn möglich, einen Winter als Testphase verbringen.
        2. 12 Monate vorher: Bei der PVA einen Beratungstermin buchen. Klären, was mit Ausgleichszulage und Pflegegeld passiert.
        3. 6 Monate vorher: Steuerberatung zum DBA einholen. In einem Drittstaat Angebote für eine private internationale Krankenversicherung einholen.
        4. 6 Monate vorher: Mit der Bank klären, ob du dein österreichisches Konto behältst oder ein Konto im Ausland eröffnest, und was Eingänge kosten.
        5. 3 Monate vorher: Der PVA schriftlich den Umzug melden. In der EU die Anspruchsbescheinigung S1 über PVA und ÖGK anstoßen.
        6. 3 Monate vorher: Verträge kündigen oder umstellen: Wohnung, Strom, Handy, Versicherungen, ORF-Beitrag.
        7. 1 Monat vorher: Neue Adresse und gegebenenfalls neues Konto der PVA melden. Meldezettel beim Meldeamt abmelden, wenn du auswanderst. Finanzamt informieren.
        8. Nach dem Umzug: Mit dem S1 bei der Krankenkasse im Wohnland anmelden oder die private Versicherung starten. Ansässigkeitsbescheinigung ZS-QU1 von der Steuerbehörde vor Ort bestätigen lassen und an die PVA schicken.
        9. Nach dem Umzug: Bei der österreichischen Botschaft registrieren. Als Auslandsösterreicher:in in die Wählerevidenz eintragen lassen.
        10. Jedes Jahr: Ab Jänner die Lebensbestätigung erledigen, spätestens bis Mitte Juni. Jede Adressänderung innerhalb von 2 Wochen der PVA melden.
        FAQ

        Häufige Fragen zur Pension im Ausland

        Bekomme ich die Ausgleichszulage im Ausland?

        Nein. Die Ausgleichszulage setzt deinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich voraus. Sie wird auch in EU-Länder nicht exportiert. Deine eigentliche Pension bekommst du weiter.

        Zahlt die PVA meine Pension auf ein ausländisches Konto?

        Ja. Die PVA überweist auf ein Konto deiner Wahl in Österreich oder im Ausland, in fast alle Länder außer Embargo-Staaten. Die Pension kommt am 1. des Folgemonats. Spesen kann deine Bank verrechnen.

        Bis wann muss ich die Lebensbestätigung an die PVA schicken?

        Die PVA schickt das Formular im Jänner. Du schickst es beglaubigt sofort zurück, spätestens bis Mitte Juni. Kommt es zu spät, wird die Pension vorübergehend eingestellt.

        Wer darf meine Lebensbestätigung im Ausland beglaubigen?

        Eine amtliche Stelle, zum Beispiel Gemeinde, Polizei, Gericht oder Sozialversicherung, außerdem die österreichische Botschaft, ein Konsulat oder ein Notar. Du unterschreibst persönlich.

        Bekomme ich Pflegegeld, wenn ich nach Thailand oder in ein anderes Nicht-EU-Land ziehe?

        Nein. In Drittstaaten wird kein Pflegegeld gezahlt. In der EU, im EWR und in der Schweiz ist es möglich, wenn Österreich für deine Krankenversicherung zuständig ist.

        Bin ich als Pensionist:in in Spanien oder Portugal weiter über die ÖGK versichert?

        Beziehst du nur eine österreichische Pension, ja. Der Beitrag von 6 % läuft weiter. Mit dem Formular S1 meldest du dich bei der Krankenkasse vor Ort an. Deine e-card bleibt gültig.

        Gilt meine e-card noch, wenn ich in einem Drittstaat lebe?

        In den meisten Drittstaaten nicht. Deine gesetzliche Krankenversicherung endet und es wird kein Beitrag mehr abgezogen. Du brauchst eine private internationale Krankenversicherung, auch für Besuche in Österreich.

        Muss ich meine Pension in Österreich versteuern, wenn ich auswandere?

        Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Oft hat das Wohnsitzland das Recht, bei Beamtenpensionen meist Österreich. Damit die PVA keine Steuer mehr abzieht, schickst du ihr die Ansässigkeitsbescheinigung ZS-QU1.

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