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Du willst remote arbeiten, ein Sabbatical machen oder dich im Ausland selbständig machen? Hier findest du Nomadenvisa, Sozialversicherung, Steuern und die Orte mit den besten Communities.
Das klärst du vor dem Start
- Visum: Tourist, Nomadenvisum oder Arbeitsvisum
- Sozialversicherung: bleibst du in Österreich versichert?
- Steuern: Wohnsitz, Aufenthaltsdauer, Doppelbesteuerung
- Arbeitgeber: Erlaubnis für Remote Work im Ausland
- Krankenversicherung für Nomads
- Bankkonto und Karten ohne Auslandsgebühren
- Internet, Coworking und Zeitzonen
- Community und Anschluss vor Ort
29 Länder für Remote Work im Vergleich
Nomad-Visum, Mindesteinkommen, Dauer, Zeitzone, Kosten und Steuerregeln auf einen Blick. Tippe auf ein Land für den ganzen Guide. Stand: November 2026.
Nomad-Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis für Menschen, die remote für Firmen oder Kund:innen außerhalb des Landes arbeiten.
A1 ist die Bescheinigung, dass du in Österreich sozialversichert bleibst, während du vorübergehend in der EU, im EWR oder in der Schweiz arbeitest.
SV-Abkommen heißt Sozialversicherungsabkommen. Es regelt außerhalb der EU, in welchem Land du versichert bist und ob deine Versicherungszeiten zählen.
DBA heißt Doppelbesteuerungsabkommen. Es legt fest, welches Land dein Einkommen besteuert, damit du nicht doppelt zahlst.
183-Tage-Regel: Wer länger als 183 Tage im Jahr in einem Land lebt, wird dort oft steuerpflichtig. Die genauen Regeln stehen im Länder-Guide.
SVS ist die Sozialversicherung der Selbstständigen. EKVK ist die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner e-card.
Mehr dazu unter Angestellt, Selbstständig und Steuern.
| Land | Nomad-Visum oder Weg | Mindesteinkommen | Dauer | Zeit zu Wien | Leben ohne Miete | Steuer-Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Argentinien Lateinamerika | Residencia transitoria Nómada Digital | kein fixer Betrag | 180 Tage, 1x um 180 Tage verlängerbar | −4 h | 780 € | Ab dem 13. Monat im Land steuerlich ansässig, mit Welteinkommen |
| Australien Ozeanien | Kein Nomad-Visum Working Holiday bis 30 | kein Weg | eVisitor, max. 3 Monate pro Besuch | +10 h | 1.150 € | Temporary Residents zahlen auf die meisten Auslandseinkünfte keine Steuer in Australien |
| Bali (Indonesien) Asien | E33G Remote Worker KITAS | ca. 4.460 € | 1 Jahr, verlängerbar | +7 h | 500 € | Mit E33G nicht automatisch steuerfrei. Ansässige zahlen auf Welteinkommen |
| Brasilien Lateinamerika | VITEM XIV Digital Nomad | ab 1.340 € | 1 Jahr, 1x um 1 Jahr verlängerbar | −4 h | 545 € | Ansässige zahlen auf Welteinkommen, bis 5.000 BRL im Monat steuerfrei |
| Costa Rica Lateinamerika | Trabajador Remoto (Digital Nomad) | ca. 2.680 € | 1 Jahr, 1x um 1 Jahr verlängerbar | −7 h | 900 € | Mit dem Nomad-Visum von der Einkommensteuer befreit |
| Deutschland EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | ±0 h | 1.161 € | siehe Guide |
| Dubai (VAE) Naher Osten | Virtual Work Visa | ab 3.100 € | 1 Jahr, verlängerbar | +3 h | 1.030 € | Keine Einkommensteuer für Privatpersonen, keine Steuererklärung |
| Georgien Europa (nicht EU) | Visumfreies Jahr (kein eigenes Nomad-Visum) | kein fixer Betrag | bis 1 Jahr | +3 h | 590 € | Einkünfte ohne georgische Quelle steuerfrei. 1 % Umsatzsteuer für Kleinunternehmen |
| Griechenland EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | +1 h | 837 € | Art. 5C: 7 Jahre 50 % weniger Steuer auf Arbeit in Griechenland |
| Italien EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | ±0 h | 914 € | Impatriati: 5 Jahre 50 % vom Arbeitseinkommen steuerfrei |
| Kanada Nordamerika | Remote Work als Besucher:in (kein eigenes Visum) Working Holiday bis 30 | kein fixer Betrag | bis 6 Monate am Stück | −6 h | 1.005 € | Ab 183 Tagen im Jahr kannst du steuerpflichtig werden, auch als Besucher:in |
| Kolumbien Lateinamerika | V Nómada Digital | ab 1.480 € | bis 2 Jahre | −6 h | 760 € | Ab 183 Tagen steuerlich ansässig, auch mit dem Nomaden-Visum |
| Kroatien EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | ±0 h | 815 € | siehe Guide |
| Malaysia Asien | DE Rantau Nomad Pass | ca. 1.790 € Tech-Berufe, sonst ca. 4.460 € | 3 bis 12 Monate, max. 24 Monate | +7 h | 520 € | Überwiesenes Auslandseinkommen bis Ende 2036 steuerfrei, unter Bedingungen |
| Malta EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | ±0 h | 943 € | Remittance-Prinzip: Auslandseinkommen nur steuerpflichtig, wenn nach Malta überwiesen |
| Mexiko Lateinamerika | Residente temporal (kein eigenes Nomad-Visum) | ab 4.560 € oder ca. 75.900 € am Konto | 1 Jahr, bis 4 Jahre | −7 h | 700 € | Mit Wohnung in Mexiko steuerlich ansässig, auch mit Kund:innen in Österreich |
| Neuseeland Ozeanien | Remote Work mit NZeTA (kein eigenes Visum) Working Holiday bis 30 | kein fixer Betrag | bis 3 Monate pro Einreise, max. 6 in 12 Monaten | +12 h | 935 € | Als Besucher:in mit DBA oft bis 183 Tage steuerfrei. Neu Zugezogene: 48 Monate Teilbefreiung |
| Panama Lateinamerika | Kurzaufenthalt Remote Worker | ca. 2.680 € | 9 Monate, 1x um 9 Monate verlängerbar | −6 h | 765 € | Territoriale Besteuerung: Einkommen aus dem Ausland in Panama steuerfrei |
| Paraguay Lateinamerika | Residencia temporal (kein eigenes Nomad-Visum) | kein fixer Betrag | bis 2 Jahre, 1x um 2 Jahre verlängerbar | −4 h | 500 € | Territorialprinzip: nur Einkommen aus Paraguay ist steuerpflichtig |
| Philippinen Asien | Kein Nomad-Visum | kein Weg | 30 Tage (verlängerbar bis 36 Monate) | +7 h | 487 € | Ausländer:innen zahlen nur auf Einkommen aus philippinischen Quellen |
| Portugal EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | −1 h | 805 € | IFICI: 10 Jahre 20 % Flat Tax für begünstigte Berufe |
| Schweiz Europa (nicht EU) | Kein Visum (FZA) | keine | Ausweis B | ±0 h | 1.770 € | Pauschalbesteuerung nach Aufwand nur ohne Arbeit in der Schweiz, nicht in Zürich |
| Spanien EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | ±0 h | 764 € | Beckham-Regel: 6 Jahre 24 % auf Arbeitseinkommen bis 600.000 € |
| Thailand Asien | Destination Thailand Visa (DTV) | kein fixer Betrag | 5 Jahre, 180 Tage pro Einreise | +6 h | 640 € | Auslandseinkommen ab 2024 steuerpflichtig, sobald du es nach Thailand überweist |
| Türkei Europa (nicht EU) | Digital-Nomad-Bescheinigung | ca. 2.680 € | Basis für Visum oder Kurzzeit-İkamet | +2 h | 606 € | Seit 2026: Auslandseinkünfte für Neuansässige 20 Jahre steuerfrei |
| USA Nordamerika | Kein Nomad-Visum | kein Weg | 90 Tage (mit ESTA) | −6 h | 1.290 € | Mit Green Card weltweit steuerpflichtig. Florida hat keine Einkommensteuer des Bundesstaats |
| Uruguay Lateinamerika | Hoja de Identidad Provisoria für Nómades Digitales | kein fixer Betrag | bis 180 Tage, 1x um 180 Tage verlängerbar | −4 h | 870 € | Tax Holiday: 11 Jahre keine Steuer auf ausländische Kapitalerträge, dann 12 % |
| Vietnam Asien | Kein Nomad-Visum | kein Weg | e-Visum bis 90 Tage (nicht visumfrei) | +6 h | 390 € | siehe Guide |
| Zypern EU | Kein Visum (EU) | keine | unbefristet | +1 h | 930 € | 60-Tage-Regel möglich. Non-dom: 17 Jahre keine SDC auf Dividenden und Zinsen |
Zeit zu Wien im österreichischen Winter. Leben ohne Miete: Numbeo-Wert für eine Person aus dem Länder-Guide. Grenzen in USD grob mit 1 € ≈ 1,12 USD umgerechnet.
Die besten Länder für Remote Work
Nach Zahlen sortiert. Alle Werte stammen aus unseren Länder-Guides.
Gleiche Zeitzone, kein Visum
- Spanien±0 h zu Wien, Leben ohne Miete 764 €
- Portugal−1 h zu Wien, Leben ohne Miete 805 €
- Kroatien±0 h zu Wien, Leben ohne Miete 815 €
- Griechenland+1 h zu Wien, Leben ohne Miete 837 €
- Italien±0 h zu Wien, Leben ohne Miete 914 €
Günstig leben außerhalb der EU
- Bali (Indonesien)Leben ohne Miete 500 €, +7 h zu Wien
- ParaguayLeben ohne Miete 500 €, −4 h zu Wien
- MalaysiaLeben ohne Miete 520 €, +7 h zu Wien
- BrasilienLeben ohne Miete 545 €, −4 h zu Wien
- GeorgienLeben ohne Miete 590 €, +3 h zu Wien
Niedrige Einkommensgrenze
- BrasilienVITEM XIV Digital Nomad, ab 1.340 €
- KolumbienV Nómada Digital, ab 1.480 €
- MalaysiaDE Rantau Nomad Pass, ca. 1.790 € (Tech-Berufe, sonst ca. 4.460 €)
- TürkeiDigital-Nomad-Bescheinigung, ca. 2.680 €
- Costa RicaTrabajador Remoto (Digital Nomad), ca. 2.680 €
Nur eigene Nomad-Visa mit fixer Grenze.
Steuerregeln für Zuzug
- SpanienBeckham-Regel: 6 Jahre 24 % auf Arbeitseinkommen bis 600.000 €
- PortugalIFICI: 10 Jahre 20 % Flat Tax für begünstigte Berufe
- ItalienImpatriati: 5 Jahre 50 % vom Arbeitseinkommen steuerfrei
- GriechenlandArt. 5C: 7 Jahre 50 % weniger Steuer auf Arbeit in Griechenland
- Costa RicaMit dem Nomad-Visum von der Einkommensteuer befreit
- GeorgienEinkünfte ohne georgische Quelle steuerfrei. 1 % Umsatzsteuer für Kleinunternehmen
Bedingungen im Länder-Guide. Keine Steuerberatung.
Lange bleiben ohne viel Papier
- Georgien1 Jahr ohne Visum
- ThailandDTV: 5 Jahre, 180 Tage pro Einreise
- Kanadabis 6 Monate mit eTA
- Mexikobis 180 Tage ohne Visum, die Grenzpolizei entscheidet
- Costa Ricabis 180 Tage ohne Visum
Working Holiday bis 30
- KanadaIEC Working Holiday: 18 bis 30 Jahre, bis 12 Monate, 160 Plätze 2026 (Lotterie)
- AustralienWork and Holiday 462: 18 bis 30 Jahre. Seit Juli 2026 für Österreich ausgesetzt
- NeuseelandWorking Holiday: 18 bis 30 Jahre, bis 6 Monate, nur 100 Plätze pro Jahr
Österreich hat 11 Working-Holiday-Partner. Zur ganzen Liste.
Welches Land passt zu meinem Einkommen?
Gib dein Netto-Einkommen pro Monat ein. Du siehst, wo du die Grenze für ein Nomad-Visum erreichst und ob dein Einkommen das Budget vor Ort deckt.
Passt
Knapp
Passt nicht
Passt: Weg ins Land möglich und dein Einkommen deckt das Budget. Knapp: bis 15 % unter dem Budget. Viele Länder ohne eigenes Visum erlauben Remote Work nur als Besucher:in, Details im Guide. Richtwerte aus unseren Länder-Guides, Stand November 2026. Budget heißt: rund-Wert für eine Person mit Miete, meist ohne Krankenversicherung. Grenzen in USD sind grob mit 1 € ≈ 1,12 USD umgerechnet (ca.). Prüfe vor deinem Antrag die aktuellen Beträge im Länder-Guide.
Angestellt in Österreich, remote im Ausland
Du hast einen Job bei einer österreichischen Firma und willst aus dem Ausland arbeiten. Das geht, wenn dein Arbeitgeber zustimmt und ein paar Dinge vorher klärt. Entscheidend sind das Land, die Dauer und wie viel du dort arbeitest. Stand: November 2026.
In EU, EWR und Schweiz
Grundsätzlich bist du dort sozialversichert, wo du arbeitest. Arbeitest du nur vorübergehend in einem anderen Staat, kannst du als Entsendung bis 24 Monate in Österreich versichert bleiben.
Den Nachweis liefert die A1-Bescheinigung. Dein Arbeitgeber beantragt sie über ELDA beim österreichischen Sozialversicherungsträger. Voraussetzung ist unter anderem, dass du unmittelbar 1 Monat vor der Entsendung in Österreich versichert warst und im anderen Staat kein zweites Dienstverhältnis hast. Hab die A1 dabei, wenn du losfährst.
Wohnst du dauerhaft in einem anderen EU-Staat und arbeitest dort mindestens 25 % deiner Zeit, kann die Versicherung in deinen Wohnstaat wechseln.
Außerhalb der EU
Hier zählt, ob Österreich mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen hat. Mit Abkommen bleibst du bei einer Entsendung in Österreich versichert:
bis 24 Monate: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo (derzeit teilweise ausgesetzt), Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay.
bis 60 Monate: Australien, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada und Québec, Südkorea, Mongolei, Philippinen, USA.
Ohne Abkommen bleibt die österreichische Versicherung bis zu 5 Jahre aufrecht. Das andere Land kann trotzdem eine eigene Versicherungspflicht vorschreiben. Dann zahlst du doppelt Beiträge.
Betriebsstätten-Risiko für deinen Arbeitgeber
Dein Homeoffice im Ausland kann für die Firma eine steuerliche Betriebsstätte im anderen Staat begründen. Das BMF hat das in einer Info vom 4. Jänner 2026 eingegrenzt. Ab 2026 sieht das BMF eine Betriebsstätte nur, wenn zwei Punkte zusammenkommen:
- Du arbeitest mindestens 50 % deiner Arbeitszeit innerhalb von 12 Monaten im ausländischen Homeoffice.
- Es gibt einen betrieblichen Grund für deine Anwesenheit dort, zum Beispiel direkten Kontakt mit Kund:innen oder Lieferant:innen vor Ort.
- Kein betrieblicher Grund liegt vor, wenn die Firma dir das Homeoffice nur erlaubt, um dich zu halten, Bürokosten zu sparen oder weil du es wolltest.
- Das ist die Sicht der österreichischen Finanz. Der andere Staat prüft nach seinen eigenen Regeln.
Arbeitsrecht
Seit 1. Jänner 2025 regelt das Gesetz Telearbeit auch außerhalb der eigenen Wohnung. Du brauchst eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber. Ein einseitiges Recht auf Telearbeit gibt es nicht. Dein Dienstverhältnis bleibt grundsätzlich beim österreichischen Recht. Zwingende Regeln des Gastlands, etwa Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten, können trotzdem gelten.
- Vereinbarung: Halte Land, Zeitraum und Arbeitszeiten schriftlich mit deinem Arbeitgeber fest.
- Land einordnen: EU, EWR oder Schweiz, Abkommensstaat oder Land ohne Abkommen.
- A1 beantragen: Dein Arbeitgeber holt die A1-Bescheinigung vor der Abreise über ELDA.
- Prozent rechnen: Wie viel deiner Arbeitszeit verbringst du im Ausland? 25 % und 50 % sind die wichtigen Grenzen.
- Steuer prüfen: Lohnsteuer und Betriebsstätte klärt dein Arbeitgeber mit seiner Steuerberatung.
- Visum prüfen: Außerhalb der EU brauchst du für Arbeit vor Ort ein passendes Visum. Ein Touristenstatus erlaubt das meist nicht.
Mit Gewerbe ins Ausland: behalten, ruhend melden oder zurücklegen?
Du kannst dein österreichisches Gewerbe auch vom Ausland aus behalten. Wichtig sind dein Wohnsitz, die SVS und ob du weiter arbeitest.
Gewerbe und Wohnsitz
Ziehst du in einen EWR-Staat oder in die Schweiz, kannst du dein Gewerbe als Österreicher:in ohne Zusatzschritt weiterführen.
Hast du keinen Wohnsitz mehr in Österreich und lebst außerhalb von EWR und Schweiz, musst du laut Gewerbeordnung eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in bestellen. Diese Person braucht einen Wohnsitz in Österreich, im EWR oder in der Schweiz.
SVS und A1
In der EU bist du dort versichert, wo du die selbstständige Arbeit ausübst. Dein Wohnort und deine Staatsbürgerschaft spielen keine Rolle.
Arbeitest du in mehreren EU-Staaten, gilt das Recht deines Wohnstaats, wenn du dort einen wesentlichen Teil arbeitest. Sonst zählt der Staat mit dem Mittelpunkt deiner Tätigkeit.
Arbeitest du nur vorübergehend in einem anderen EU-Staat an einer ähnlichen Tätigkeit, bleibst du bis 24 Monate bei der SVS versichert. Dein Betrieb in Österreich muss dabei weiterlaufen. Frag beim SVS-Kundencenter nach der A1-Bescheinigung.
Ruhend melden: so geht es
- Du meldest das Ruhen formlos bei deiner Landeskammer der WKO, per E-Mail oder über die WKO eServices.
- Die Frist sind 3 Wochen ab Beginn des Ruhens. Wer zu spät meldet, riskiert eine Strafe bis 1.090 €.
- Während des Ruhens bist du in der SVS nicht in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert, wenn du nicht arbeitest und keine Leistungen beziehst. Die SVS akzeptiert eine Ruhendmeldung bis 18 Monate rückwirkend.
- Deine Gewerbeberechtigung bleibt bestehen. Du darfst in der Zeit aber nichts anbieten, bewerben oder ausüben.
- Ruht das Gewerbe ein ganzes Kalenderjahr, zahlst du höchstens die halbe Grundumlage.
- Die Wiederaufnahme meldest du ebenfalls binnen 3 Wochen.
Wo zahlst du als Digital Nomad Steuern?
Viele glauben, nach 183 Tagen im Ausland ist Österreich steuerlich raus. Das stimmt so nicht. Entscheidend ist zuerst, ob du in Österreich noch einen Wohnsitz hast.
Wohnsitz und Ansässigkeit
Hast du in Österreich eine Wohnung, über die du verfügen kannst, bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Das betrifft dein gesamtes Einkommen weltweit. Es zählt, ob du die Wohnung nutzen kannst, nicht der Meldezettel.
Ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig. Dann zahlst du hier nur auf österreichische Einkünfte.
Hast du in zwei Staaten einen Wohnsitz, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ansässig bist du dort, wo der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt, also deine engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Lässt sich das nicht klären, zählen der gewöhnliche Aufenthalt und danach die Staatsbürgerschaft.
Die 183-Tage-Regel und ihre Grenzen
Die Regel steht in den DBA und gilt für Angestellte. Dein Lohn bleibt nur dann allein in Österreich steuerpflichtig, wenn alle drei Punkte erfüllt sind:
1. Du bist höchstens 183 Tage im anderen Staat. Je nach DBA zählt das Kalenderjahr oder ein Zeitraum von 12 Monaten.
2. Dein Arbeitgeber ist nicht im anderen Staat ansässig.
3. Dein Lohn wird nicht von einer Betriebsstätte dort getragen.
Private Tage zählen mit. Die Regel gilt nur mit DBA. Für Selbstständige gelten andere Artikel. Und 183 Tage sagen nichts darüber aus, wo du ansässig bist.
Was das DBA macht und was ohne DBA passiert
- Ein DBA legt fest, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf. Es verhindert, dass du für dasselbe Einkommen zweimal zahlst.
- Befreiungsmethode: Österreich besteuert das Auslandseinkommen nicht, rechnet es aber für den Steuersatz mit ein (Progressionsvorbehalt).
- Anrechnungsmethode: Österreich besteuert das Einkommen und rechnet die ausländische Steuer an, höchstens bis zur österreichischen Steuer darauf.
- Ohne DBA können beide Staaten zugreifen. Österreich hilft dann über eine Verordnung (BGBl. II 474/2002). Befreit wirst du auf Antrag nur, wenn die Steuer im Ausland im Schnitt über 15 % liegt. Sonst wird angerechnet.
- Abmeldung: Gibst du deinen Wohnsitz auf, wird das Jahr geteilt. Bis zum Wegzug bist du unbeschränkt, danach beschränkt steuerpflichtig. Den Meldezettel abzumelden reicht allein nicht, wenn du die Wohnung weiter nutzen kannst.
- Zweitwohnung: Liegt dein Lebensmittelpunkt seit mindestens 5 Jahren im Ausland und nutzt du deine Wohnung in Österreich höchstens 70 Tage im Jahr, löst sie keine unbeschränkte Steuerpflicht aus.
- Wegzugsbesteuerung: Hast du Aktien, Fonds oder andere Kapitalanlagen, gilt der Wegzug als fiktiver Verkauf zum Verkehrswert. Ziehst du in einen EU- oder EWR-Staat, kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass die Steuer erst beim echten Verkauf anfällt.
Allgemeine Info, keine Steuerberatung. Lass deinen Fall vor dem Wegzug von einer Steuerberatung mit Auslandserfahrung prüfen.
Krankenversichert als Remote Worker im Ausland
Für kurze Reisen in Europa reicht oft deine e-card. Für längere Aufenthalte oder Länder außerhalb Europas brauchst du eine andere Lösung.
Kurz in Europa: die EKVK
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist auf der Rückseite deiner e-card. Sie gilt in EU, EWR und Schweiz sowie in Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien und Herzegowina. In den letzten drei holst du vor der Behandlung einen Betreuungsschein beim örtlichen Träger.
Die EKVK gilt nur für vorübergehende Aufenthalte wie Urlaub, Dienstreise oder Studium. Du bekommst die nötige Behandlung nach den Regeln des Landes, bei Vertragsärzt:innen und Vertragsspitälern. Selbstbehalte sind möglich. Private Ärzt:innen zahlst du meist selbst und reichst die Rechnung ein.
Sind die Felder auf der Rückseite mit Sternchen gefüllt, beantrage vor der Reise eine provisorische Ersatzbescheinigung.
Länger weg: was dann?
Wohnst oder arbeitest du in einem anderen EU-Staat, bist du dort versichert oder brauchst das Formular S1. Die EKVK allein reicht dann nicht.
Bist du mit A1 entsandt, bleibst du über Österreich versichert.
Außerhalb dieser Länder gilt deine e-card nicht. Für Digital Nomads in Asien, Lateinamerika oder Afrika brauchst du eine private internationale Krankenversicherung.
Einen Heimtransport nach Österreich zahlt die ÖGK nicht über die EKVK. Die ÖGK empfiehlt dafür eine private Reiseversicherung.
Internationale Krankenversicherung
Vergleiche Geltungsbereich (USA oft extra), Laufzeit, Selbstbehalt, Vorerkrankungen und Rücktransport. Frag nach, ob Aufenthalte in Österreich mitversichert sind.
Selbstversicherung bei der ÖGK
Kostet 2026 monatlich 565,25 €, auf Antrag weniger. Geht nur mit Wohnsitz in Österreich und endet, wenn du ihn ins Ausland verlegst. Ohne Vorversicherung gilt eine Wartezeit von 6 Monaten.
A1 und S1 dabei haben
Trag A1, S1 oder deine Polizze digital und auf Papier bei dir. Kläre mit der ÖGK, welche Leistungen du im Ausland mit deinem Status bekommst.
Working Holiday für Österreicher:innen
Mit einem Working Holiday Visum darfst du im Partnerland reisen und befristet arbeiten. Österreich hat solche Programme mit 11 Ländern und Gebieten. Du musst zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
| Land | Alter | Was du wissen musst |
|---|---|---|
| Argentinien | 18–30 | Antrag bei der Vertretung in Österreich |
| Australien | 18–30 | Work and Holiday (Subclass 462), bis 12 Monate. Seit Anfang Juli 2026 genehmigt Australien keine neuen Anträge aus Österreich. Ein Ende ist offen (Stand September 2026). |
| Chile | 18–30 | Antrag bei der Vertretung in Österreich |
| Hongkong | 18–30 | Antrag über die zuständige Vertretung |
| Israel | 18–30 | Antrag bei der Vertretung in Österreich |
| Japan | 18–30 | Antrag bei der Vertretung in Österreich |
| Kanada | 18–30 | International Experience Canada (IEC), bis 12 Monate, Plätze nach Kontingent |
| Neuseeland | 18–30 | bis 6 Monate, nur 100 Plätze pro Jahr |
| Südkorea | 18–30 | Antrag bei der Vertretung in Österreich |
| Taiwan | 18–30 | Antrag über die zuständige Vertretung |
| USA | 18–30 | Antrag bei der Vertretung in Österreich |
Quelle: oesterreich.gv.at, Arbeiten im Nicht-EU-Raum (Stand 1.1.2026). Australien: WKO, Stand 17.9.2026.
- Alter prüfen: Du musst beim Antrag zwischen 18 und 30 sein.
- Behörde finden: Lies die Infos der Vertretung des Partnerlands in Österreich.
- Kontingent beachten: Manche Länder vergeben nur wenige Plätze. Bewirb dich früh.
- Geld nachweisen: Viele Länder verlangen Ersparnisse und ein Rückflugticket oder Geld dafür.
- Versicherung abschließen: Deine e-card gilt dort in der Regel nicht.
- Österreich regeln: Pensionszeiten, Steuer und Meldezettel prüfen, wenn du länger als ein paar Monate weg bist.
Pension und Arbeitslosengeld, wenn du im Ausland arbeitest
Lücken in der Pensionsversicherung kosten dich später Geld. Plane schon vor der Abreise, wie du weiter Versicherungszeiten sammelst.
Pension: Zeiten weiter sammeln
Zeiten, die du in EU, EWR oder Schweiz arbeitest, gehen nicht verloren. Jedes Land zahlt später seinen Teil der Pension.
Die freiwillige Weiterversicherung bei der Pensionsversicherung kannst du nutzen, wenn du 12 Versicherungsmonate in den letzten 24 Monaten hast, 3 Monate pro Jahr in den letzten 5 Jahren oder insgesamt 60 Versicherungsmonate. Ohne 60 Monate musst du den Antrag binnen 6 Monaten nach Ende der Pflichtversicherung stellen.
Der Beitrag 2026 beträgt 22,8 % der Beitragsgrundlage. Das sind 247,20 € bis 1.843,38 € im Monat. Eine Herabsetzung kannst du beantragen.
Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung setzt einen Wohnsitz in Österreich voraus. Ohne Vorversicherung kostet sie 2026 921,69 € im Monat.
Ob die Weiterversicherung mit Wohnsitz im Ausland für dich geht, klärst du vorher mit deinem Pensionsversicherungsträger.
Arbeitslosengeld und AMS
Bist du arbeitslos und willst in EU, EWR oder Schweiz einen Job suchen, kannst du dein Arbeitslosengeld mitnehmen:
1. Du warst mindestens 4 Wochen beim AMS arbeitslos gemeldet.
2. Du sprichst die Abreise vorher mit dem AMS ab und holst das Formular PD U2.
3. Du meldest dich binnen 7 Tagen nach der Abreise beim Arbeitsamt im neuen Land.
4. Das AMS zahlt für 3 Monate. Laut EU kann der zahlende Staat auf bis zu 6 Monate verlängern. Frag das AMS vor Ablauf der 3 Monate.
Kommst du nicht rechtzeitig zurück, verlierst du den restlichen Anspruch. Für Länder außerhalb von EWR und Schweiz sieht die AMS-Info keine Mitnahme vor. Frag vor der Abreise nach.
Checkliste für deinen Alltag als Remote Worker
- Bankkonto: Frag deine Bank, ob du dein Konto mit Wohnsitz im Ausland behalten kannst, und melde ihr deine neue Adresse. Nimm eine zweite Karte mit niedrigen Fremdwährungsgebühren mit.
- Zeitzonen: Leg mit deinem Team feste Kernzeiten fest. In Thailand bist du Wien im Winter 6 Stunden voraus. Plane Calls so, dass du die Ruhezeiten einhältst.
- Internet: Mach vor der Buchung einen Speedtest oder frag danach. Hab eine zweite SIM oder eSIM als Hotspot dabei. Nutze VPN und Firmengeräte nach den Regeln deiner Firma.
- Coworking: Teste zuerst einen Tagespass. Achte auf ruhige Räume für Calls und auf Strom-Backup.
- Steuerberatung: Hol dir vor dem Wegzug eine Beratung mit Erfahrung bei DBA und Auslandseinkünften.
- Ämter: Melde Meldezettel, Finanzamt, SVS oder ÖGK und Pensionsversicherung rechtzeitig um. Lass dich als Auslandsösterreicher:in in die Wählerevidenz eintragen.
- Botschaft: Registriere dich bei der österreichischen Vertretung im Land, in dem du länger bleibst.
- Dokumente: Speichere A1, Telearbeitsvereinbarung, Versicherungspolizze und Reisepass digital und auf Papier.
Häufige Fragen zu Remote Work und Digital Nomads aus Österreich
Darf ich als Angestellte:r aus Österreich im Ausland remote arbeiten?
Ja, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Du brauchst eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung. Ein einseitiges Recht darauf gibt es nicht. Vorher klärt die Firma Sozialversicherung, A1-Bescheinigung, Steuer und ein mögliches Betriebsstätten-Risiko.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung für eine Workation in der EU?
Arbeitest du vorübergehend in einem anderen EU-, EWR-Staat oder der Schweiz, belegt die A1, dass du in Österreich versichert bleibst. Bei einer Entsendung geht das bis 24 Monate. Dein Arbeitgeber beantragt sie über ELDA.
Ab wann muss ich als Digital Nomad keine Steuern mehr in Österreich zahlen?
Erst wenn du in Österreich keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr hast. Solange du über eine Wohnung hier verfügen kannst, bist du mit deinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Österreichische Einkünfte bleiben auch danach hier steuerpflichtig.
Gilt die 183-Tage-Regel auch für Selbstständige?
Nein. Die 183-Tage-Regel in den DBA betrifft Angestellte. Für Selbstständige gelten andere Artikel. Lass deinen Fall von einer Steuerberatung prüfen.
Kann ich mein Gewerbe ruhend melden, wenn ich ins Ausland gehe?
Ja. Du meldest das Ruhen binnen 3 Wochen bei deiner Landeskammer der WKO. Solange du nicht arbeitest und keine Leistungen beziehst, bist du in der SVS nicht in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Arbeitest du weiter für Kund:innen, ruht das Gewerbe nicht.
Gilt meine e-card, wenn ich als Digital Nomad durch Europa reise?
Für vorübergehende Aufenthalte in EU, EWR, Schweiz, Großbritannien und einigen Balkanstaaten gilt die EKVK auf der Rückseite deiner e-card. Wohnst oder arbeitest du dauerhaft dort, brauchst du eine Versicherung vor Ort oder das Formular S1.
Bis zu welchem Alter bekomme ich als Österreicher:in ein Working Holiday Visum?
Du musst zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Österreich hat Programme mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den USA. Australien genehmigt seit Juli 2026 vorübergehend keine neuen Anträge aus Österreich.
Kann ich im Ausland weiter in die österreichische Pensionsversicherung einzahlen?
Mit der freiwilligen Weiterversicherung kannst du weiter Pensionszeiten sammeln. Sie kostet 2026 zwischen 247,20 € und 1.843,38 € im Monat. Die Selbstversicherung geht nur mit Wohnsitz in Österreich. Ob die Weiterversicherung mit Wohnsitz im Ausland für dich möglich ist, klärst du mit deinem Pensionsversicherungsträger.
- Dachverband der Sozialversicherung: Grenzüberschreitende Telearbeit
- USP: Entsendung in EU/EWR-Staaten, Sozialversicherung
- USP: Entsendung in Nicht-EU/EWR-Staaten
- WKO: Die Homeoffice-Betriebsstätte, Regeln ab 2026
- AK Wien: Steuerliche Regelungen bei Auslandseinkünften 2026 (PDF)
- WKO: Ruhendmeldung und Wiederaufnahme der Gewerbeausübung
- ÖGK: Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- oesterreich.gv.at: Arbeiten im Nicht-EU-Raum (Working Holiday)
- oesterreich.gv.at: Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- AMS: Arbeitslosengeld im EWR und in der Schweiz
Regeln und Beträge ändern sich jedes Jahr. Prüfe vor deiner Abreise die aktuelle Info bei ÖGK, SVS, Pensionsversicherung, AMS und Finanzamt.
Sei dabei, wenn die Kits starten
Die ersten Umzugs-Kits sind in Arbeit. Schreib uns kurz, wohin du willst, und du bekommst als Erste:r Bescheid.